Fachsprachprüfung › Baden-Württemberg
Fachsprachprüfung in Baden-Württemberg
Die Fachsprachprüfung (FSP) für Ärztinnen und Ärzte führt in Baden-Württemberg die Landesärztekammer Baden-Württemberg durch. Hier sind die wichtigsten Punkte auf einen Blick, jeweils mit Quelle.
| Gebühr | 420 € (pro Versuch, auch bei Wiederholung) |
|---|---|
| Ort | bei den Bezirksärztekammern |
| Dauer | 3 × etwa 20 Minuten (60 Minuten) |
| Ergebnis | direkt nach der Prüfung durch die Prüfungskommission; danach an das Regierungspräsidium Stuttgart. |
| Wiederholung | Mehrmals möglich, die Zahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt. |
Anmeldung
Du meldest dich nicht selbst an. Die Kammer prüft im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart (Referat 95). Nach deinem Antrag auf Approbation gibt das Regierungspräsidium deine Daten an die Kammer weiter.
Ablauf
- Arzt-Patienten-Gespräch (20 Minuten): Anamnese mit einer Schauspielpatientin oder einem Schauspielpatienten, in Laiensprache. Du erklärst auch Verdachtsdiagnose und nächste Schritte.
- Dokumentation (20 Minuten): Du hältst das Gespräch schriftlich fest, je nach Kammer als Arztbrief oder in einem vorgegebenen Formular.
- Arzt-Arzt-Gespräch (20 Minuten): Du stellst den Fall einer Ärztin oder einem Arzt vor, in Fachsprache, und beantwortest Fragen.
Laut Kammer schreibst du den Arztbrief in einem eigenen Raum unter Aufsicht, mit deinen Notizen und einem gestellten Wörterbuch. Am Ende des Arzt-Arzt-Gesprächs kommt eine Aufgabe, bei der du Fachbegriffe zuordnest.
Gut zu wissen
- Die FSP brauchst du nicht, wenn du z. B. an einer deutschsprachigen Hochschule studiert oder mindestens 10 Jahre eine deutschsprachige Schule besucht hast (Angaben der Kammer).
Zahlen
- 2021: 1.066 Prüfungen, davon 690 bestanden (65 %). Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 28.09.2022.
Informationen der Kammer und Behörde
Für den Wechsel zwischen Fach- und Laiensprache: 49 Fachbegriffe mit Laiensprache und Beispielfragen. Alle Bundesländer im Vergleich: Fachsprachprüfung nach Bundesland.
Quellen und Stand
Stand der Recherche: 30.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Seiten der Kammer und der zuständigen Behörde. Diese Seite ist ein privates Übungsangebot und nicht mit der LÄK BW verbunden.